Zukunft Wald: Gute Gesetze bedürfen keiner Novelle
Waldbesitzerverband Niedersachsen sieht Eingriffe ins Eigentum
L P D – „Das Bundeswaldgesetz hat seit 50 Jahren Bestand, und warum? Weil es einfach gut ist. Es regelt gemeinsam mit dem Landeswaldgesetz das, was geregelt werden soll, einen nachhaltigen Umgang mit dem Wald. Mit dem Änderungsentwurf würde ein Paradigmenwechsel stattfinden – von einem multifunktionellen Waldgesetz zu einem Schutzgesetz“, erklärt Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen, gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Zudem greife die Novelle des Bundeswaldgesetzes vom August 2024 in die Eigentumsverhältnisse sowie die unternehmerische Freiheit der Waldbesitzer ein, zeigt von Oldershausen weitere Gründe auf, warum diese Änderungsvorschläge in der jetzigen Form abzulehnen sind.
„Die Gesetzesänderung beinhaltet Aspekte, die die Grundfeste der Nachhaltigkeitsfunktionen des Waldes mit Ökonomie, Ökologie und Soziales aushöhlt und einseitig verschiebt“, führt der Waldbesitzerverbandspräsident aus. Die Waldnutzung gerät bei dem Entwurf in den Hintergrund, stattdessen wird dem Wald nur noch die Klimaschutzfunktion als CO2-Speicher zugewiesen mit dem Diktat, den Holzvorrat zu erhöhen, indem Bäume länger stehen bleiben und somit älter werden sollen „Dass aber Holz durch Nutzung, Verwendung und als Ersatz für fossile Rohstoffe eine viel größere CO2-Speicherung und somit Senkung erzielt, wird trotz forstwissenschaftlicher Expertise ignoriert“, ärgert sich von Oldershausen über die Missachtung der fachlichen Expertise.
Weiterhin erlaubt die Novelle dem Staat – da Klimaschutz als oberstes Ziel ausgegeben und alles diesem Primat untergeordnet wird – den Holzeinschlag im „öffentlichen Interesse“ zu verbieten. „Das ist ein direkter und unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum unserer Waldbesitzer. Das können wir so nicht akzeptieren, zumal mit keinem Wort ein finanzieller Ausgleich im Entwurf zu finden ist“, erklärt von Oldershausen.
Der Verbandspräsident kritisiert zudem den starren Rahmen, den der Bund in dieser Novelle vorgebe. Bundesländer könnten ihre besonderen regionalen Umstände nicht einbringen. „Wir sorgen uns, dass der öffentliche Wald als eine Art Musterwald eine Vorbildfunktion bekommen soll. Es darf nicht passieren, dass es zukünftig guter Wald/böser Wald heißt. Da stehen wir Seite an Seite mit den Landesforsten und den kommunalen Wäldern“, sagt von Oldershausen. „Die entscheidenden Punkte, die aus unserer Sicht eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes rechtfertigen würden, sind bisher völlig ignoriert worden. Dies wäre die Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, eine klarere Regelung der Verkehrssicherungspflicht im Wald, die Honorierung von Ökosystemleistungen oder die Entbürokratisierung von Dokumentationspflichten. Insofern können wir diesem Entwurf gar nicht zustimmen“, beschreibt er die Situation.
„Wir Waldbesitzer wollen – wie Generationen zuvor – aktiv Zukunft gestalten, statt Momente festzuhalten. Das geht allein schon wegen des Klimawandels nicht. Bäume, die heute noch gute Standortbedingungen haben, werden bei sich weiter veränderndem Klima bald nicht mehr ausreichend gute Standortbedingungen haben. Ich wüsste gern, wieso wir nur vorwiegend heimische Baumarten pflanzen sollen. Woher wissen die Gesetzesschreiber, was in 100 Jahren an diesem Standort gut und richtig wächst?“, fragt sich von Oldershausen. Waldbesitzer träfen jetzt Entscheidungen für die nächsten 80 bis 200 Jahre. Ihrer Ansicht nach werden auch weiterhin schneller wachsende Nadelhölzer gebraucht, genauso wie Eichen und andere Laubhölzer aus dem In- und Ausland.
„Der Mix macht es, und wir haben ein Versuchswesen in Deutschland, die uns dabei gut beraten. Seit mehr als 30 Jahren findet der Umbau zum Mischwald statt. Unsere Produktionszeiträume gehen über mehrere Generationen – deshalb brauchen wir vor allem Handlungsfreiheit“, fordert von Oldershausen einen offenen Dialog zum Bundeswaldgesetz, dem sich kein Waldbesitzer verschließen werde. (LPD 78/2024)
Silke Breustedt-Muschalla
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