Müller bemängelt geplante Rindfleisch-Kennzeichnung

Müller bemängelt geplante Rindfleisch-Kennzeichnung

BMEL legt Eckpunkte vor – Vorhaben geht an der Realität auf den Betrieben vorbei

L P D – „Grundsätzlich sind wir offen für eine Kennzeichnung der Tierhaltung, schließlich hat sich die Landwirtschaft schon frühzeitig bei der Initiative Tierwohl und dem QMilch-Programm eingebracht“, stellt Felix Müller, Vorsitzender des Ausschusses für Rindfleischerzeugung beim Landvolk Niedersachsen, klar. „Allerdings müssen vor einer Ausweitung der staatlichen Haltungsformkennzeichnung die erheblichen Mängel, die das bestehende Gesetz beim Schweinefleisch aufweist, behoben werden.“ Notwendig sei dafür eine bundeseinheitliche Auslegung der Kriterien für die einzelnen Haltungsformstufen, eine verbesserte Einbindung etablierter privatwirtschaftlicher Systeme sowie eine Möglichkeit zum Herabstufen in niedrigere Haltungsformen bei unzureichender Nachfrage in höheren Stufen. Der Landwirt aus dem Ammerland hält es zudem für dringend geboten, dass zuerst die gesamte Kette der Schweinefleischerzeugung abgebildet und das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) auf die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht ausgeweitet wird, bevor weitere Tierarten einbezogen werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein Eckpunktepapier zur Tierhaltungskennzeichnung von Rindfleisch vorgelegt, mit dem das TierHaltKennzG, das bisher nur für Mastschweine im Alter von über zehn Wochen Kriterien für eine fünfstufige Haltungsformkennzeichnung festlegt, ausgeweitet wird. Die Kriterien sollen für Rinder (außer Mastkälber) in den letzten zwölf Monaten vor der Schlachtung gelten. Trotz bestehender Vorgaben wie der niedersächsischen Mastrinderleitlinie und den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Rind“ der Borchert-Kommission gehen die vorgeschlagenen Kriterien laut Müller „völlig an der Realität auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorbei und übersteigen die Anforderungen privatwirtschaftlicher Systeme deutlich.“

Die Rindfleischerzeugung ist der am wenigsten standardisierte Tierhaltungszweig. Neben spezialisierten Mastbetrieben gibt es Gemischtbetriebe, die zusätzlich zur Milchvieh- oder Mutterkuhhaltung Rinder mästen. Unter das Kennzeichnungsgesetz fällt nicht nur Rindfleisch aus der Bullen-, Färsen- oder Ochsenmast, sondern auch von Schlachtkühen aus Mutterkuh- oder Milchviehhaltungen. „Die Haltungsverfahren reichen von Stallhaltungen unterschiedlicher Art über Auslaufhaltungen bis hin zur ganzjährigen Weidehaltung und verändern sich auch je nach Lebensphase des Tieres“, führt der Bullenmäster aus, der Vorsitzender des Kreislandvolkverbandes Ammerland ist. Das Eckpunktepapier spiegele die diversen Haltungsverfahren nur unzulänglich wider und berücksichtige beispielsweise nicht, wie eine andere Aufstallungsform von Milchkühen in der Trockenstehphase zu bewerten ist. „Zudem bauen die Kriterien der Haltungsformstufen nicht konsistent aufeinander auf“, bemängelt Müller.

Das vorgelegte Papier sorge nicht für Planungssicherheit bei den Betrieben, sondern verunsichere die Rinderhalter. „Insbesondere die Betriebe, die bereits hohe Investitionen in eine Verbesserung des Tierwohls getätigt haben, um an privatwirtschaftlichen Programmen für höhere Haltungsformstufen teilzunehmen, werden dadurch abgestraft“, sagt Müller. Die bisher erzielten Fortschritte und Erfolge beim Tierwohl würden dadurch konterkariert, zumal wissenschaftliche Begründungen für die deutlich höheren Anforderungen fehlten. (LPD 79/2024)

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Sonja Markgraf

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