Hennies‘ Brandbrief zum Thema Wasserstoffnutzung
Landvolk sensibilisiert Abgeordnete für Tücken im Entwurf des „Beschleunigungsgesetzes“
L P D – Aktuell beraten die Fachausschüsse des Bundestages über einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Versorgung mit „grünem“ und anderem Wasserstoff. „Als Landwirtschaft verfolgen wir die Entwicklung mit großer Sorge, weil unsere knappen Wasserressourcen grundsätzlich für die Wasserstofferzeugung und vor allen anderen Wassernutzungen zur Verfügung stehen sollen“, sagt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies, der sich in diesen Tagen mit einem Schreiben an alle niedersächsischen Bundestagsabgeordneten gewandt hat, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Der jüngste Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Grundwasser-Mengenbewirtschaftung zeige dabei eindrücklich, dass in weiten Teilen Niedersachsens die nachhaltig verfügbare Menge gerade an Grundwasser, die zusätzlich über die bereits genehmigten Nutzungen hinaus vorhanden ist, schon jetzt äußerst knapp ist.
In Folge des Klimawandels steige der Wasserbedarf aber für verschiedene andere Bereiche noch deutlich an, hier insbesondere der Bewässerungsbedarf von Feldern für die Nahrungsmittelerzeugung. „Politik und Wasserwirtschaftsverwaltung stehen daher in der Verantwortung, bei der Vergabe von neuen Nutzungsrechten die gesellschaftlichen Bedürfnisse an Wassernutzungen sehr sorgfältig abzuwägen“, gibt Hennies zu bedenken. Ein „Windhundverfahren“ könne bei diesem Thema nicht die Lösung sein. Vor allem der hohe Bedarf an Wasser für den Betrieb der so genannten Elektrolyseure, also von technischen Anlagen, die Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff spaltet, bereite den Landwirten Kopfzerbrechen. Hennies: „Auch sind Belastungen durch die Vielzahl neuer Fernleitungen zu befürchten, die durch unsere Felder führen sollen.“ Dabei sei zum Beispiel bei Wilhelmshaven oder Göttingen die Belastungsgrenze neue Erdleitungen schon erreicht. „Sowohl die Kommunen als auch die Landwirte sind mit dieser Vielfachbelastung überfordert.“
„Die Ernährungssicherung ist von einem größeren öffentlichen Interesse als die Wasserstofferzeugung. Neben der Versorgung mit Trinkwasser ist daher auch der Bewässerung zur Erzeugung von Nahrungsmitteln Vorrang vor dem Wasserstoff einzuräumen“, fordert der Landvolkpräsident. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll hingegen die Wasserstofferzeugung der Produktion von Nahrungsmitteln vorangestellt werden. „Dafür fehlt mir jedes Verständnis“, konstatiert Hennies und bitte die Abgeordneten in seinem „Brandbrief“, dafür einzutreten, dass das „überragende öffentliche Interesse“ keine Anwendung auf die Zulassung von Grundwassernutzungen für Elektrolyseure findet. (LPD 78/2024)
Sonja Markgraf
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