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Information der Landwirtsschaftskammer Niedersachsen, Hildesheim

Gartenbusexkursion in den Raum Hameln/Weser am 22.06.2023

Diese Busexkursion führt uns in einen schönen, ca. 3500 qm großen Garten nähe Aerzen, der
idyllisch am Waldrand gelegen ist und neben interessanten Pflanzungen auch einen schönen
Blick in die Landschaft vermuten lässt. Nach der Mittagpause im Fährhaus, direkt an der
Weser gelegen, geht es zu einer traditionsreichen Staudengärtnerei mit großem, sehr gut sortiertem Verkaufsbereich.......

Weitere Infos siehe Anlage.



Verzeichnis trockenfallender Gewässer

I N F O

 

Wie schon im Sommer mitgeteilt, werden in Zukunft auch an kleinen Gräben Gewässerrandstreifen einzuhalten sein, wie wir sie an Gewässern 2. Ordnung bereits kennen.

Eine Ausnahme besteht für Gewässer, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Das muss der Verwaltung mitgeteilt werden !

Die zuständige Behörde, das NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), hat die Internetseite dafür in den letzten Wochen wiederholt angepasst und es ist etwas verständlicher geworden, auch wenn noch nicht alles klar ist.

Die Internetseite finden Sie hier:

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/verzeichnis-tg/verzeichnis-trockenfallender-gewasser-200424.html

Folgende Empfehlung geben wir dazu:

  1. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass Realverbände (Feldmarksinteressentenschaften, Teilungs- und Verkopplungsinteressentenschaften, TGs) oder Wasser- und Bodenverbände Meldungen abgeben, und das für das Gewässer insgesamt und nicht nur für Teilabschnitte. Es sind dann natürlich die Mitglieder hierüber zu informieren, damit es nicht zu Doppelmeldungen kommt und die Bearbeitungszeit, die eh schon lang genug sein wird, zusätzlich steigt. In Orten ohne Verband kann die Meldung auch der Ortslandwirt machen und die Kollegen dann informieren, ansonsten auch jeder selbst.
  1. Die Gewässerkarte, welche im Internet (s.o.) zu finden ist, kann Fehler enthalten! Sollte es das auf der Internetkarte verzeichnete offene Gewässer gar nicht geben, kann die Meldung mit dem Änderungsformular erfolgen. Es wird auch Fälle geben, wo ein Gewässer nicht auf der Karte eingetragen ist, aber trotzdem oder vorsorglich ein Eintrag in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer erfolgen soll. Damit bitte noch warten, bis endgültig klar ist, was überhaupt ein Gewässer im Sinne des Verzeichnisses ist. Landvolk wird hierzu informieren. Bis dahin geht es erst einmal nur um die Gewässer, die blau auf der Internetkarte eingetragen sind.
  1. Es gibt keine Frist für die Meldungen. Sinnvollerweise sollten die Meldungen jetzt aber zügig erfolgen und die blauen Gewässer auf der Internetkarte bis Jahresende 2021 abgearbeitet sein. Es wird dann eine Bearbeitungszeit beim NLWKN dauern, bis die Farbe des Gewässers auf der Internetkarte wechselt und damit der Eintrag erfolgt ist.

In den Landvolkgeschäftsstellen in Alfeld (Herr Bruns, Tel. 05181-840541) und Hildesheim (Herr Conrad, Tel. 05121-706711) steht Ihnen Landvolk für Beratung bei den Meldungen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Bruns oder Herrn Conrad.

22.10.2021/pl

 



Umbau Anschlussstelle Hildesheim inkl. Ersatzneubau B1-Brücke über die A7



Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K506 in der Ortsdurchfahrt Adensen, Gemeinde Nordstemmen

Anhörungsverfahren

Für das o.g. Bauvorhaben wird auf Antrag des Landkreises Hildesheim - Bereich Kreisstraßen -,
ein Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) i.V.m. §§ 72 - 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
Die Planunterlagen können Sie unter folgendem Link einsehen: